um etwas in deutschlnd als definitiv zu bezeichnen, sollte man es am besten schwarz auf weiß haben. alle mündlichen absprachen sind zumeist nichtig, wenn es hart auf hart kommt. eine schmerzliche erfahrung die ich schon 1993 machen musste, als wir in flensburg nicht das haus erbten, was wir, nach mündlicher absprache, bekommen sollten. anyway, ich habe es noch nicht schwarz auf weiß, aber ich habe die chance die vokation (doch noch) zu bekommen. voraussetzung: ich wechsel in einer der gemeinden, die einen rahmenvertrag auf bundesebene mit der landeskirche sachsens haben, welche da wären: methodisten, baptisten, FeG, SELK. wir haben uns für die FeG entschieden, weil ich den dresdner FeG pastor noch von JesusHouse 2004 kenne. ich werde dorthin wechseln. dazu muss ich eine vereinbarung unterschreiben, in der ich mich der sonderlehren der freikirche „enthalte“ und nicht für sie im unterricht werbe, außerdem die vokationsordnung anerkenne. eine klassische absicherung der landeskirche, damit ich keinen blödsinn im unterricht verzapfe. allerdings bekomme ich nicht die vokation an sich, sondern nur eine befristete unterrichtserlaubnis. was in zwei jahren kommt, sehen wir dann, aber erstmal geht’s weiter.
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1 Kommentar:
Hey, das ist ja auf jeden Fall ein Teilerfolg, Glückwunsch! Und auch irgendwie lustig, dass wir dann im gleichen Verein sind ;o)
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